Eine Aufnahme in unserer Wohngruppe können weibliche Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr finden, die aufgrund besonderer Umstände auf eine „echte“ Wohn- und Betreuungsalternative angewiesen sind.
Weibliche Kinder/Jugendliche und junge Frauen, die nicht mehr in ihrer jetzigen Umgebung bleiben wollen oder können und die einer fachlichen pädagogischen Betreuung bedürfen.
Oftmals wurde dabei das Beziehungsumfeld der jungen Bewohnerinnen als unzuverlässig, inkonsequent, gleichgültig, verletzend oder gewalttätig erlebt.
Problemen in der Schule und im Beruf wird mit der nötigen Unterstützung ebenso professionell begegnet wie möglichen Störungen des Sozialverhaltens und Verhaltensauffälligkeiten. Gewalterfahrungen und sexueller Missbrauch werden von unserem geschulten pädagogischen Mitarbeiterinnen-Team mit der notwendigen Sensibilität aufgefangen.
Die Grundlagen der pädagogischen Zusammenarbeit der JWG
Müller finden sich unter:
§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung - Wohngruppe -
§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen